Hochwassernachrichtendienst
Grundlagen
Nach dem Wasserrechtsgesetz WRG §59i (1b) hat der Landeshauptmann ohne das daraus jemandem ein Recht erwächst für die Verbreitung von hydrografischen Nachrichten insoweit zu sorgen, als dies für den Betrieb der Schifffahrt, die Wassernutzung, die Erfüllung internationaler Verpflichtungen und die Abwehr von Gefahren für Leben und Eigentum notwendig ist. Diese Aufgaben werden durch den Wasserstands- und Hochwassernachrichtendienst des hydrografischen Dienstes Steiermark wahrgenommen.
Aktuelle Anfragen bzw. Mitteilungen an den Hochwassernachrichtendienst sind unter der Handynummer 0676 86661963 möglich!
Warnmarken
Treten in der Steiermark größere Hochwässer auf, so ist darüber das angrenzende Ausland (Ungarn und Slowenien) zu informieren. Die betroffenen Stellen des Landes Steiermark sowie des Bundes werden gewarnt und über die abschätzbare Entwicklung informiert ( zum Ablaufschema).
Zur entsprechenden Einteilung des Hochwassernachrichtendienstes wurden für die Fernmeldepegel die folgenden Hochwassermarken festgelegt:
- grüne Marke: Mittelwert zwischen Mittelwasser und einjährlichem Hochwasser
- gelbe Marke: Einjährliches Hochwasser, örtliche Überflutungen möglich
- rote Marke: Mittel zwischen fünf- und zehnjährlichem Hochwasser, weitflächige Überflutungen möglich.