Datenanforderungen
Achtung: ab 1.8.2007 wird für hydrologische Gutachten ein Kostenersatz eingehoben! Bitte beachten Sie, dass die Kostenersätze ab 1.2.2017 entsprechend einer Indexanpassung angehoben wurden!
Pro Jahr werden vom Hydrografischen Dienst zahlreiche Datenanforderungen sowie hydrologische Gutachten bearbeitet. Um eine effiziente Bearbeitung gewährleisten zu können, wird um ein möglichst frühzeitiges Einbringen des Antrages (ca. 4 Wochen vor gewünschtem Termin) gebeten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der gewünschte Termin am Antrag gesondert anzugeben.